Benutzungsregel

  1. Vor der Benützung des Waldseilparkes Tscehpaschlucht sind folgende Regeln zu beachten: Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Besucher und Besucherinnen die Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Bedingungen. Für Minderjährige bis 14 Jahren haftet mit ihrer Unterschrift eine volljährige Aufsichts-oder Begleitperson (Vor-und Zuname der verantwortlichen Person und Namen der Teilnehmer inklusive der Kontaktdaten). Der Besucher/die Besucherin des Parkes bestätigt mit der Unterschrift, dass er/sie an den Aktivitäten im Erlebnispark Tscheppaschlucht auf eigene Verantwortung teilnimmt.
  2. Die Benützung des Waldseilparkes Tscheppaschlucht ist mit Risiken verbunden und wird auf eigene Verantwortung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen durchgeführt.
  3. Der Waldseilpark Tscheppaschlucht ist für Personen aller Altersklassen, die keine körperlichen oder psychischen Probleme mit der Höhe haben, sodass die Benützung des Parkes für sie oder andere keine gesundheitlichen Risiken bergen oder eine andere Gefahr darstellen. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen den Waldseilpark benützen.
  4. Gegenstände wie Schmuck, Mobiltelefone, Kameras und dergleichen sind bei der Benützung des Waldseilparkes Tscheppaschlucht nicht erlaubt, denn sie könnten sowohl die Besucher und Benützer selbst, als auch die anderen Personen im Park gefährden.
  5. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, am einführenden Sicherheitskurs, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, teilzunehmen. Den Anweisungen des Trainers bzw. Organisators ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde werden des Parkes verwiesen. Die Gesellschaft Waldseilpark Tscheppaschlucht GmbH und die Verwaltung lehnen jegliche Haftung ab, die aufgrund, die aufgrund der Missachtung dieser Sicherheitsanweisungen entstanden sind.
  6. Die Sicherheitsausrüstung, die den Besuchern und Besucherinnen angeboten wird, besteht aus einem Sicherheitsgürtel und Karabiner und darf nicht abgelegt oder an andere Personen weitergegeben werden. Die Ausrüstung muss gemäß den Anweisungen des Instrukteurs verwendet werden und muss in kompletter Form nach Beendigung des Aufenthaltes im Waldseilpark Tscheppaschlucht wieder retourniert werden. Die Sicherheitskarabiner müssen immer am Sicherheitsseil befestigt werden. Beim Verstellen muss einer der Sicherheitskarabiner mit dem Sicherheitsseil verbunden sein. Es dürfen niemals beide Sicherheitskarabiner gleichzeitig vom Sicherheitsseil gelöst sein. Im Zweifelsfalle ist der Instrukteur um Rat zu fragen.
  7. Die Gesellschaft Waldseilpark Tscheppaschlucht bzw. die Verwaltung des Waldseilparkes Tscheppaschlucht, sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Schäden bei Personen verantwortlich. Für Material-und Vermögensschäden zeichnen sie nur bei vorsätzlich grober Fahrlässigkeit des Organisators oder der Personen, denen die Führung obliegt, verantwortlich.
  8. Jede Übung kann von maximal einer Person ausgeführt werden. Auf den Podesten können sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten. Den Orangen Parcour dürfen nur Kinder von 7 bis 11 Jahren betreten; die Erwachsene Begleitperson bleit am Boden. Kinder ab 11 Jahren uns einer Reichhöhe mit ausgestrckten Armen von 1.60 Metern, müssen auf den parcours von einem Erwachsenen begleitet werden. Für alle anderen gelten die Bestimmungen, wie sie unter Punkt 3 aufgelistet sind.
  9. Die Betriebsleitung hat das Recht, dass sie Personen, die gegen die Benutzerregeln verstoßen, aus den Waldseilpark Tscheppaschlucht verweist. Die behält sich außerdem das Recht vor, den Betrieb aus Sicherheitsgründen (Feuer, Sturm, Unwetter usw.) einzustellen. In diesem Falle ist die Rückgabe des Eintrittsgeldes nicht möglich. Verlässt ein Besucher oder eine Besucherin freiwillig vorzeitig den Waldseilpark, gibt es keine Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
  10. Mit meiner Unterschrift stimme ich dem Gebrauch meiner persönlichen Daten durch  die Geschäftsführung des Waldseilparkes Tscheppaschlucht zu.